Übersicht Fördermittel
Nachfolgend haben wir die aus unserer Sicht für nachhaltiges Bauen interessanten Fördermittel zusammengestellt (Stand August 2025).
Die genauen Konditionen sind unter den Websites von KfW und BAFA abrufbar (Quellen: kfw.de/bafa.de)
KfW für Privat
Für bestehende Immobilien
KfW 261 – Wohngebäude – Kredit/Zuschuss
Haus und Wohnung energieeffizient sanieren
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung und Kauf
- weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
- zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Info-Link: Wohngebäude – Kredit (261) | KfW
KfW 358 und 359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
- bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
- zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Info-Link: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW
KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
- Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
- für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
- für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Info-Link: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW
KfW 270 – Erneuerbare Energien – Standard
Der Förderkredit für Strom und Wärme
- für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
- für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
Info-Link: Erneuerbare Energien – Standard (270) | KfW
KfW 159 – Altersgerecht Umbauen – Kredit
Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz
- Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem Alter
- für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
- auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Info-Link: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW
Für Neubau
KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude
Besonders klimafreundliche und flächeneffiziente Immobilie
- Maximal 100.000 Euro Kreditbetrag
Info-Link: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296) | KfW
KfW 297 + 298 – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Besonders klimafreundliche Immobilie
- Maximal 150.000 Euro Kreditbetrag, abhängig davon, wie energieeffizient Ihre Immobilie ist
Info-Link: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW
KfW 300 – Wohneigentum für Familien – Neubau
Besonders klimafreundliche Immobilie
- Maximal 270.000 Euro Kreditbetrag, abhängig von Energieeffizienzstandard, Anzahl der Kinder und dem Haushaltseinkommen
KfW für Unternehmen
Für Neubau
KfW 299 – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen
- für Neubau und Erstkauf
- für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren
- bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Info-Link: Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) | KfW
KfW 596 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Nichtwohngebäude energieeffizient bauen
- für Neubau und Erstkauf
- für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Investoren
bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Info-Link: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (596) | KfW
Für Sanierung
KfW 263 – Nichtwohngebäude – Kredit
Gebäude energieeffizient sanieren
- für die Sanierung zum oder den Kauf eines Effizienzgebäudes
- weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss
Info-Link: Nichtwohngebäude – Kredit (263) | KfW
KfW 522 – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
- Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
- für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die Investitionsmaßnahmen in bestehenden Nichtwohngebäuden in Deutschland durchführen
- für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
Info-Link: Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude | KfW
KfW 523 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden
- zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
- für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren
Info-Link: Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude | KfW
BAFA
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Für Haus- bzw. Wohnungseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen
Gefördert werden Maßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) mit u.a.:
- An der Gebäudehülle, wie z. B. Dämmung, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Sommerlicher Wärmeschutz
- Anlagentechnik (außer Heizung), wie z. B. Lüftung, Betriebsoptimierung, Kälteanlagen, Innenbeleuchtungssysteme
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, wie z. B. Wärmeerzeuger, Rohrleitungen und Übergabestationen
- Heizungsoptimierung, wie z. B. Heizungspumpen, Niedertemperaturheizkörper, Pufferspeicher, Staubabscheider für Biomassekessel
- Fachplanung und Baubegleitung
In der Regel 15 % Zuschuss plus 5% bei iSFP-Bonus sowie diverse Zuschläge bei u.a. „Klimageschwindigkeit“ (+ 20 %) und geringerem Haushaltsjahreseinkommen (+ 30 %)
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Für Eigentümer, WEG und Mieter
Im Zuge der Beratung wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Beim iSFP kann entschieden werden, ob das Wohngebäude in einem Schritt zu einem BEG-Effizienzhaus modernisiert werden oder die energetische Sanierung in mehreren Schritten erfolgen soll. Die Beratung zeigt Vorschläge für aufeinander abgestimmte Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung auf.
-
Energieberatung mit 50 % Zuschuss in der Regel zwischen max. 650 € (EFH und ZFH) bis max. 850 € (ab 3 Wohneinheiten)
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Für Kommunen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Freiberufler, förderfähig sind:
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Energieaudits mit 50 % Zuschuss bis max. 3.000 €
- Energieberatungen mit 50 % Zuschuss bis max. 4.000 €
- Contracting-Orientierungsberatungen mit 50 % Zuschuss bis max. 5.000 €
Info-Link: BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle