Übersicht Fördermittel

Nachfolgend haben wir die aus unserer Sicht für nachhaltiges Bauen interessanten Fördermittel zusammengestellt (Stand August 2025).
Die genauen Konditionen sind unter den Websites von KfW und BAFA abrufbar (Quellen: kfw.de/bafa.de)

KfW für Privat

Für bestehende Immobilien

KfW 261 – Wohngebäude – Kredit/Zuschuss
Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung und Kauf
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Info-Link: Wohngebäude – Kredit (261) | KfW

KfW 358 und 359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

  • bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschuss­förderung
  • zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahres­einkommen von bis zu 90.000 Euro

Info-Link: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW

KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Info-Link: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW

KfW 270 – Erneuerbare Energien – Standard
Der Förderkredit für Strom und Wärme

  • für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
  • für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher

Info-Link: Erneuerbare Energien – Standard (270) | KfW

KfW 159 – Altersgerecht Umbauen – Kredit
Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz

  • Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem Alter
  • für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
  • auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

Info-Link: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW

Für Neubau

KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreis­segment – Wohngebäude
Besonders klimafreundliche und flächen­effiziente Immobilie

  • Maximal 100.000 Euro Kreditbetrag

Info-Link: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296) | KfW

KfW 297 + 298 – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Besonders klimafreundliche Immobilie

  • Maximal 150.000 Euro Kreditbetrag, abhängig davon, wie energieeffizient Ihre Immobilie ist

Info-Link: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW

KfW 300 – Wohneigentum für Familien – Neubau

Besonders klimafreundliche Immobilie

  • Maximal 270.000 Euro Kreditbetrag, abhängig von Energieeffizienzstandard, Anzahl der Kinder und dem Haushaltseinkommen

Info-Link: Wohneigentum für Familien – Neubau (300) | KfW

KfW für Unternehmen

Für Neubau

KfW 299 – Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
Gebäude energieeffizient und nachhaltig bauen

  • für Neubau und Erstkauf
  • für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und alle anderen Investoren
  • bis zu 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Info-Link: Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) | KfW

KfW 596 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Nichtwohngebäude energieeffizient bauen

  • für Neubau und Erstkauf
  • für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Investoren

bis zu 30 Jahre Lauf­zeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Info-Link: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (596) | KfW

Für Sanierung

KfW 263 – Nichtwohngebäude – Kredit
Gebäude energieeffizient sanieren

  • für die Sanierung zum oder den Kauf eines Effizienzgebäudes
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 35 % Tilgungszuschuss

Info-Link: Nichtwohngebäude – Kredit (263) | KfW

KfW 522 – Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die Investitions­maßnahmen in bestehenden Nichtwohn­gebäuden in Deutschland durchführen
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Info-Link: Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude | KfW

KfW 523 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden

  • zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung
  • für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren

Info-Link: Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude | KfW

BAFA

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Für Haus- bzw. Wohnungseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen
Gefördert werden Maßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) mit u.a.:

  • An der Gebäudehülle, wie z. B. Dämmung, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (außer Heizung), wie z. B. Lüftung, Betriebsoptimierung, Kälteanlagen, Innenbeleuchtungssysteme
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, wie z. B. Wärmeerzeuger, Rohrleitungen und Übergabestationen
  • Heizungsoptimierung, wie z. B. Heizungspumpen, Niedertemperaturheizkörper, Pufferspeicher, Staubabscheider für Biomassekessel
  • Fachplanung und Baubegleitung

In der Regel 15 % Zuschuss plus 5% bei iSFP-Bonus sowie diverse Zuschläge bei u.a. „Klimageschwindigkeit“ (+ 20 %) und geringerem Haushaltsjahreseinkommen (+ 30 %)

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Für Eigentümer, WEG und Mieter

Im Zuge der Beratung wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Beim iSFP kann entschieden werden, ob das Wohngebäude in einem Schritt zu einem BEG-Effizienzhaus modernisiert werden oder die energetische Sanierung in mehreren Schritten erfolgen soll. Die Beratung zeigt Vorschläge für aufeinander abgestimmte Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung auf.

  • Energieberatung mit 50 % Zuschuss in der Regel zwischen max. 650 € (EFH und ZFH) bis max. 850 € (ab 3 Wohneinheiten)

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Für Kommunen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Freiberufler, förderfähig sind:

  • Energieaudits mit 50 % Zuschuss bis max. 3.000 €
  • Energieberatungen mit 50 % Zuschuss bis max. 4.000 €
  • Contracting-Orientierungsberatungen mit 50 % Zuschuss bis max. 5.000 €